Brandenburg macht Weg frei für elektronische Fußfessel

Mit dem Staatsvertrag sollen der in Hessen ansässigen "Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder" (GÜL) weitere Aufgaben und Befugnisse zum bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel übertragen werden. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann im Rahmen der Führungsaufsicht, in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen sowie nach dem Gefahrenabwehrrecht angeordnet werden.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm sagt dazu: „Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Staatsvertrag kommen wir unserem Ziel, Straftäter im Bereich schwerer häuslicher Gewalt mit einer Fußfessel versehen zu können, einen wichtigen Schritt näher. Vorbild ist dabei Spanien, wo der Einsatz der Fußfessel sehr gute Ergebnisse erzielt hat!"

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Innenminister Dr. Jan Redmann fügt hinzu: „Ein Annäherungsverbot war früher nur ein Stück Papier. Mit der elektronischen Fußfessel wird das Verbot direkt im Leben des Täters verankert. Das bringt den Opfern mehr Schutz und der Gesellschaft mehr Sicherheit. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem Staatsvertrag die elektronische Fußfessel auf eine breitere rechtliche Grundlage stellen werden.“

Hintergrund:
Der Entwurf des Staatsvertrages nebst dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag wird nun dem Landtag Brandenburg zugeleitet. Die bundesrechtlichen Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Länder den Staatsvertrag ratifizieren.


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RFTLehndorf
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