CDU: Wildschweine in der Innenstadt - Verwaltung muss handeln statt beschwichtigen

Weiter heißt es: "Dabei stehen der Stadt durchaus weitere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Land Brandenburg nennt den kontrollierten Schwarzwildfang mit mobilen Saufängen beziehungsweise Lebendfangsystemen ausdrücklich als mögliche Methode für befriedete und sicherheitsproblematische Bereiche. Der Einsatz ist genehmigungspflichtig und muss durch entsprechend qualifizierte Personen erfolgen.

Wenn das Land solche Instrumente ausdrücklich vorsieht, muss die Stadtverwaltung zumindest prüfen, ob sie an bekannten Gefahrenstellen eingesetzt werden können. Aufklärung allein hält keine Wildschweine von Kindertagesstätten, Wohngebieten oder Straßenbahngleisen fern.

Die CDU-Fraktion fordert Oberbürgermeister Daniel Keip deshalb auf, die Gefahrenlage nicht länger kleinzureden und ein belastbares Sicherheits- und Präventionskonzept vorzulegen. Die Stadt darf nicht erst reagieren, wenn es zu einem schweren Zwischenfall gekommen ist.

Unsere Fragen an den Oberbürgermeister:
1. Sind der Stadt Fälle bekannt, in denen Personen oder Haustiere durch Wildschweine verletzt oder gefährdet wurden?

2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um Gefahren für Bürgerinnen und Bürger zu verhindern?

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3. Welche Zuständigkeiten bestehen zwischen Stadtverwaltung, Polizei, Jagdausübungsberechtigten und der unteren Jagd- bzw. Naturschutzbehörde?

4. Gibt es ein abgestimmtes Einsatz- oder Sicherheitskonzept für den Umgang mit Wildschweinen im innerstädtischen Bereich?

5. Wie werden Bürgerinnen und Bürger über richtiges Verhalten bei Begegnungen mit Wildschweinen informiert?

6. Welche präventiven Maßnahmen werden umgesetzt, um Wildschweine dauerhaft aus der Innenstadt fernzuhalten (z.B. Abfallmanagement, Beseitigung von Futterquellen oder bauliche Maßnahmen)?

7. Wie bewertet die Stadtverwaltung die aktuelle Gefährdungslage für die Bevölkerung?

8. Besteht aufgrund der zunehmenden Sichtungen die Absicht, das bestehende Sicherheitsund Präventionskonzept zu erweitern oder anzupassen?

9. Wie wird sichergestellt, dass insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Besucher öffentlicher Veranstaltungen vor möglichen Gefahren geschützt werden?

10. Hat die Stadtverwaltung den Einsatz von Saufängen beziehungsweise Lebendfangsystemen für Schwarzwild im innerstädtischen Bereich geprüft? Falls nein, warum nicht?

11. Warum beschränkt sich die Verwaltung bislang auf Aufklärung, obwohl das Land Brandenburg den kontrollierten Schwarzwildfang ausdrücklich als Möglichkeit für sicherheitsproblematische Bereiche nennt?"


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RFTLehndorf
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