Freie Wähler: "Oberstes Gebot bleibt Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren und Rechtssicherheit für Bauherren"

Quelle: Dirk Stieger/Freie Wähler
Quelle: Dirk Stieger/Freie Wähler

Weiter heißt es: "Ein wichtiger Schritt zur Lichtung des Bürokratendickichts ist dann mit dem so schnöde klingenden Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 gelungen. Dieses neue Regelwerk wird heute landläufig unter 'Bauturbo' verstanden, auch wenn die Einzelheiten oft nur Insidern bekannt sind.

Worum geht es also beim 'Bauturbo'? Neben einer Vielzahl weiterer Regelungen findet sich das zentrale Element des 'Bauturbos' in den zunächst bis 31. Dezember 2030 befristeten Sonderregelungen für den Wohnungsbau in § 246e des Baugesetzbuches. Hier werden 'mit Zustimmung der Gemeinde' - so der Gesetzestext - Möglichkeiten der Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften eröffnet für Vorhaben, die der Errichtung Wohnzwecken dienender Gebäude oder der Errichtung, Änderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Gebäude dienen, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird. Darüber hinaus gelten Abweichungen auch für Nutzungsänderungen zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen zu Wohnzwecken, einschließlich erforderlicher Änderungen oder Erneuerungen. Was hier sehr rechtstechnisch klingt, hat in der Praxis allerdings durchaus erhebliche Relevanz.

Auch die Fraktion der Freien Wähler in der SVV hatte die Bedeutung dieser neuen Möglichkeiten schnell erkannt und deshalb unter dem Titel 'Wann zündet unsere Stadt den Bau-Turbo?' zur Umsetzung und zur Anwendung der neuen Instrumente beim Oberbürgermeister nachgefragt (Anfrage 54/2026 vom 13.02.2026). Die Antwort des Bürgermeisters zur SVV am 25.02.2026 war ernüchternd, denn danach befand sich 'die rechtssichere Vorgehensweise zum Umgang mit dem sogenannten 'Bau-Turbo'…noch in der verwaltungsinternen Prüfung.' Aufbruchstimmung klingt anders.

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Wie sich die Verwaltung 'ihren' Umgang mit den neuen Möglichkeiten des 'Bauturbos' vorstellt, offenbart nun die Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur einem 'Grundsatzbeschluss zur Anwendung des 'Bauturbo' in der Stadt Brandenburg an der Havel' (Vorlage 078/2026). Wenn man unter einem Turbo einen Wirbel oder Sturm verstehen will, dann soll davon mit dieser Verwaltungsvorlage allenfalls ein laues Lüftchen bleiben. Nicht nur, dass nach der Beschlussvorlage die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung für die Zustimmung der Gemeinde für konkrete Vorhaben grundsätzlich auf den Oberbürgermeister (bei Vorhaben mit einer Fläche bis zu einem Hektar), ansonsten auf dem Hauptausschuss übertragen werden soll. Vielmehr sollen von vorn herein bestimmte, in der Praxis regelmäßig vorkommende Fallgestaltungen von der Zustimmung ausgeschlossen werden. Dies betrifft etwa das Vorbescheidverfahren, wenn es um planungsrechtliche Vorfragen geht. Gerade aber diese Vorfragen sind regelmäßig von großem Interesse, wenn es z.B. um die Vorabklärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben geht. Wer möchte nicht zu überschaubaren Kosten in Erfahrung bringen, ob er sein Grundstück bebauen kann oder nicht? Auch weitere Ausschlussgründe gehen schlicht an der Realität vorbei.

Fraktionsvorsitzender Dirk Stieger dazu:
'Mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage soll die SVV Leitlinien beschließen und damit die mit der gesetzlichen Neuregelung geschaffenen Möglichkeiten gleich wieder einsammeln. Das kommt für uns als Fraktion nicht in Frage. Der Gesetzgeber hat die erforderliche Zustimmung der Gemeinde wegen ihrer z.T. planersetzenden Wirkung eindeutig der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zugeordnet und dort soll sie aus unserer Sicht auch bleiben. Nur so, wenn die Stadtverordnetenversammlung insgesamt zuständig bleibt, kann sie von den neuen Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum Gebrauch machen. Was dadurch besser werden soll, unsere Zuständigkeit als Stadtverordnete auf die Verwaltung zu übertragen, erklärt sich mir nicht. Nach meiner Wahrnehmung ist es eher so, dass es manchem auch öffentlich diskutierten Bauvorhaben mitunter gut getan hätte, wenn es eine direkte Zuständigkeit auch der SVV mit lösungsorientierten Ansätzen gegeben hätte. Als Fraktion der Freien Wähler wollen wir dem Oberbürgermeister vorschlagen, die Beschlussvorlage zurückzunehmen und es für Entscheidungen zum Bauturbo bei der Zuständigkeit der SVV zu belassen. Lassen sie uns in einem Jahr erste Erfahrungen auswerten und dann nochmal bewerten, ob es Verfahrensregeln braucht. Wir als Fraktion wollen, dass die Bauverwaltung konstruktiv die neuen Möglichkeiten nutzt und Baugenehmigungsverfahren zielführend begleitet. Wir wollen, dass Bauwillige unterstützt werden und in angemessener Zeit Klarheit und Rechtssicherheit besteht, ob ein Vorhaben umgesetzt werden kann.'"


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen – ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.

Quelle: Dirk Stieger/Freie Wähler
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