Handwerkerparkausweis: CDU-Fraktion fordert einheitliche Regelung und Prüfung für dauerhafte Gebührenfreiheit

Weiter heißt es: "'Das Handwerk wird immer weniger. Die Betriebe kämpfen schon jetzt mit massiv steigenden Material-, Energie- und Personalkosten - und das spüren am Ende die Bürgerinnen und Bürger im Geldbeutel. Die Unterscheidung zwischen Werkstattwagen und Servicefahrzeug ist nicht nachvollziehbar. Am Ende geht es immer darum, dass Handwerker ihre Arbeit zuverlässig vor Ort erledigen können', so Ralf Dieckmann, Stadtverordneter & Handwerksmeister.

Handwerksbetriebe sind für die Funktionsfähigkeit der lokalen Wirtschaft sowie für die Sicherstellung von Reparatur-, Wartungs- und Installationsleistungen unverzichtbar. Insbesondere in innerstädtischen Bereichen bestehen jedoch häufig erhebliche Parkprobleme, die zu Verzögerungen, Mehraufwand und zusätzlichen Kosten führen. Die Einführung der neuen Handwerkerparkregelung stellt somit ein geeignetes Instrument dar, um die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die örtliche Wirtschaft zu stärken.

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Der Antrag im Wortlaut:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, ob eine dauerhafte Gebührenfreiheit des Handwerkerparkens rechtlich und haushalterisch möglich ist, alternativ eine vollständige und transparente Gebührenkalkulation, einschließlich Vergleich mit anderen Kommunen.
2. Eine Unterscheidung zwischen Werkstattwagen und Servicefahrzeug soll nicht stattfinden.
3. Für eine Übergangszeit bis zur abschließenden Klärung der Gebührenfrage wird die Erlaubnis zunächst gebührenfrei erteilt.
4. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ausschüssen spätestens im September 2026 vorzulegen."


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RFTLehndorf
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