Seit dem 1. Juli gilt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung, die weitreichende Änderungen für Hundebesitzer mit sich bringt. Die wichtigste Neuerung: Alle Hunde müssen nun bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden, unabhängig von Größe oder Rasse. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
1. Anmeldepflicht für alle Hunde: Jeder Hund ab einem Alter von acht Wochen muss bei der Ordnungsbehörde registriert werden.
2. Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden.
3. Abschaffung der Rasselisten: Die bisherige Einstufung von Hunden als gefährlich aufgrund ihrer Rasse entfällt.
4. Fokus auf Verhalten: Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nun individuell beurteilt.
5. Beseitigungspflicht: Hundehalter müssen Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich entfernen.
Hundebesitzer sind verpflichtet, folgende Informationen bei der Ordnungsbehörde anzugeben: Rasse des Hundes, Wurfdatum, Farbe, Chipnummer und Personalien des Halters. Die Anmeldung erfolgt zusätzlich zur steuerlichen Erfassung und kann in den meisten Fällen über ein Formular der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden.
Obwohl die neue Verordnung bereits in Kraft getreten ist, gibt es eine Übergangsfrist: Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht werden erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die möglichen Geldbußen können bis zu 10.000 Euro betragen.