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SPD: "Endlich Klarheit für die Grundsteuerreform 2025 – Moderate Anpassungen notwendig"

Politik
  • Erstellt: 01.12.2024 / 10:01 Uhr von Stadtpolitik
Die SPD hat folgende Erklärung: "Am 29.11.2024 hat das Finanzministerium endlich das Hebesatzregister für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 veröffentlicht. Für Brandenburg an der Havel werden darin ein Grundsteuerhebesatz von 380 für die Grundsteuer A und 540 für die Grundsteuer B empfohlen. Mit diesen Vorgaben herrscht nun endlich Klarheit, wie die aktuellen Werte angepasst werden müssen, um sicherzustellen, dass die Grundsteuerreform insgesamt keine zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und keine Mehreinnahmen für die Stadt verursacht."
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Weiter heißt es: "Die derzeitigen Hebesätze in Brandenburg an der Havel liegen bei 400 (Grundsteuer A) und 530 (Grundsteuer B). Das bedeutet, dass lediglich moderate Anpassungen erforderlich sind, um die Vorgaben umzusetzen.

´Jetzt ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung zügig handelt und die Anpassung der Hebesätze vorbereitet, damit sie bereits in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden kann´, betont Daniel Keip, Vorsitzender der SPD-Fraktion. ´Unser Ziel ist klar: Die Reform soll keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt bedeuten, sondern lediglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Gesetzes erfüllen. Dafür stehen wir als SPD-Fraktion ein.´

Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sicherheit zu geben und die Umsetzung der Reform planbar zu machen. Durch die moderate Anpassung der Hebesätze kann gewährleistet werden, dass die Reform in Brandenburg an der Havel fair und transparent umgesetzt wird.

Auch wenn sich die individuelle Grundsteuerlast durch die Reform in Einzelfällen verändern kann, bleibt die SPD-Fraktion bei ihrem klaren Versprechen: Die Reform wird insgesamt nicht zu höheren Einnahmen für die Stadt führen.

Hintergrund der Reform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018, das die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Während die Einheitswerte in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen, wurden in Ostdeutschland Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen. Das Gesetz zur Grundsteuerreform, das 2019 verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und stellt eine gerechtere und zeitgemäße Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sicher.

´Mit der Veröffentlichung des Hebesatzregisters haben wir nun endlich die nötige Klarheit, um die Reform erfolgreich und rechtzeitig umzusetzen´, ergänzt Keip. ´Wir sind überzeugt, dass Verwaltung und Politik dies gemeinsam schaffen können.´

Das vollständige Hebesatzregister kann auf der Website des Finanzministeriums eingesehen werden: [https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/hebesatzregister/#].

Die SPD-Fraktion wird die Umsetzung weiterhin konstruktiv begleiten und setzt sich für eine schnelle und transparente Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ein."


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.
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