Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Märkisch-Oderland, in dem der Erstausbruch amtlich bestätigt wurde, eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat zudem landesweit ein [
Verbringungsverbot] für Paarhufer verhängt. Dieses Verbot umfasst den Transport von Tieren, deren Körper oder Körperteilen sowie Gülle. Die ursprünglich erlassene Eilverordnung wurde mittlerweile bis zum 15. Januar verlängert. "Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen", heißt es vonseiten des MLEUV.
Tierhalter werden dringend aufgefordert, ihre Tierbestände beim Veterinäramt anzumelden und die Vorschriften der Viehverkehrsverordnung strikt einzuhalten. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Zudem sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung werden mit hohen Bußgeldern geahndet, die mehrere Tausend Euro erreichen können. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert den Verlust von Entschädigungszahlungen bei Tierverlusten oder betrieblichen Einschränkungen.
Weitere Informationen finden Tierhalter auf der [
Webseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz].