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Maul- und Klauenseuche in Brandenburg ausgebrochen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 14.01.2025 / 13:01 Uhr von eb
Die hochansteckenden Maul- und Klauenseuche ist am 10. Januar im Land Brandenburg ausgebrochen, so berichtet das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV). Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Obwohl die Krankheit für die meisten erwachsenen Tiere nicht tödlich verläuft, tragen die Tiere Schäden davon. Eine Behandlung ist nicht möglich.
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Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Märkisch-Oderland, in dem der Erstausbruch amtlich bestätigt wurde, eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat zudem landesweit ein [Verbringungsverbot] für Paarhufer verhängt. Dieses Verbot umfasst den Transport von Tieren, deren Körper oder Körperteilen sowie Gülle. Die ursprünglich erlassene Eilverordnung wurde mittlerweile bis zum 15. Januar verlängert. "Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen", heißt es vonseiten des MLEUV.

Tierhalter werden dringend aufgefordert, ihre Tierbestände beim Veterinäramt anzumelden und die Vorschriften der Viehverkehrsverordnung strikt einzuhalten. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
  • Kennzeichnungspflicht: Klauentiere müssen mit anerkannten Kennzeichnungsmitteln (z.B. Ohrmarken) versehen werden, um die Herkunft eindeutig nachvollziehen zu können.
  • Dokumentation: Zu- und Abgänge, Geburten und Todesfälle sind sorgfältig zu dokumentieren.
  • Meldung von Tierbewegungen: Alle Bewegungen von Klauentieren müssen unverzüglich gemeldet werden, bevorzugt über die HI-Tier-Datenbank.
Zudem sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung werden mit hohen Bußgeldern geahndet, die mehrere Tausend Euro erreichen können. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert den Verlust von Entschädigungszahlungen bei Tierverlusten oder betrieblichen Einschränkungen.

Weitere Informationen finden Tierhalter auf der [Webseite des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz].

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