Die Freien Wähler haben folgende Erklärung veröffentlicht: "Umfassende eigene Recherchen der Fraktion der Freien Wählern in den letzten Tagen haben den bereits in den Medien beschriebenen Eindruck teils drastischer Erhöhungen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform bei zum Wohnen genutzten Grundstücken bestätigt. Auch nach den eigenen Erkenntnissen bestätigt sich, dass allein die Erhöhung des Grundsteuermessbetrages bei gleich bleibendem Grundsteuerhebesatz mitunter zu einer deutlichen Mehrbelastung führt."
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Weiter heißt es: "Zur Erklärung: Der Grundsteuermessbetrag wurde durch die Finanzämter neu festgesetzt und bei Wohngrundstücken in der Regel erhöht. Der Grundsteuerhebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt und liegt gegenwärtig bei 530 v.H. Nach einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung soll der Grundsteuerhebesatz nun sogar auf 540 v.H. ansteigen.
Während zum Wohnen genutzte Grundstücke mehrbelastet werden sollen, zeichnet sich eine Entlastung gewerblicher Grundstücke ab. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Mehrbelastung nicht nur Eigentümer von Wohngrundstücken mit Einfamilienhäusern trifft, sondern eindeutig auch Mieterinnen und Mieter, die mit der Grundsteuer über die Betriebskosten belastet werden. Steigt die Grundsteuer, steigen zwangsläufig die Betriebskosten.
Für die Freien Wähler kam dabei in der Sitzung des Hauptausschusses am Montag ein einfaches „Durchwinken“ der Verwaltungsvorlage zur Erhöhung des Hebesatzes nicht in Frage. Schnell zeigte sich dabei, dass eine förmliche Ausschusssitzung mit nur eingeschränktem Rederecht keine geeignete Kulisse für einen notwendigen umfassenden fachlichen Austausch ist.
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Dirk Stieger, dazu: ´Um dieses komplexe Thema ausführlich und ernsthaft zu erörtern, habe ich ein Arbeitsgespräch außerhalb einer förmlichen Ausschusssitzung vorgeschlagen. Hier hatte ich angeregt, unterschiedliche Fallgestaltungen zu beraten, um die Auswirkungen der Veränderungen beim Hebesatz differenziert bewerten zu können. Ziel sollte es sein, einen ausgewogenen und maßvollen Weg zu finden. Für mich unverständlich machte der Kämmerer allerdings deutlich, dass an einem derartigen Austausch kein Interesse besteht.´
Bis auf die Freien Wähler folgte der Ausschuss dann einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, es beim gegenwärtigen Hebesatz von 530 v.H. zu belassen.
Stieger dazu: ´Diesem kosmetischen Eingriff konnten wir nicht folgen, denn er ändert grundsätzlich an der Mehrbelastung kaum etwas. Wenn wir die Mehrbelastung spürbar abfedern wollen - und das sollte unser gemeinsames Ziel sein - dann muss der Hebesatz deutlich gesenkt werden. Die soziale Kälte in der Sitzung des Hauptausschusses war bemerkenswert. Wir werden zur Sitzung der SVV einen eigenen Vorschlag als Änderungsantrag einbringen. Ich bin mir sicher, dass eine deutlichere Absenkung des Hebesatzes auch finanziell darstellbar ist. Es sei nur daran erinnert, wie schnell die notwendigen Mittel für die Reparatur der Planebrücke oder die neue Fahrbahndecke für den Buchenweg gefunden wurden.´"
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