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Leserbrief zur neuen Hundehalterverordnung: "Kein Hinweis, dass eine Gebühr erhoben wird"

Leserbriefe
  • Erstellt: 17.02.2025 / 18:30 Uhr von Heike Friedrichs
Sehr geehrte Frau Fischer, die Landesregierung hat eine neue Hundehalterverordnung beschlossen. Daraus abgeleitet ist die Pflicht zur Anmeldung seines Hundes beim Ordnungsamt. Ich bin dem nachgekommen. Ihre Aussage heute in der MAZ finde ich persönlich eine Ungeheuerlichkeit. Sie führen dazu aus, dass die Stadt Brandenburg an der Havel für die Bearbeitung der Anzeige der Haltung eines Hundes eine Gebühr von 15 € erheben wird. Auf welcher Grundlage wollen Sie diese erheben? Gibt es dazu einen Beschluss der Stadtverordneten?
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Es ist ein Bundesgesetz, in dem keine Gebühren dafür vorgesehen sind. Alle reden über Bürokratieabbau. Wenn ca. 50 % aller steuerlich gemeldeter Hunde nach ihrer Aussage und deren Halter nun noch einen Gebührenbescheid bekommen, bedeutet es einen Mehraufwand für Ihren Bereich von Erfassung, Buchung, Zuordnung und Verwaltung der Zahlungsströme bis zur Bestätigung an den Halter. Denn der hat bisher keine Möglichkeit bei einer

"stichprobenartigen" Kontrolle des Ordnungsamtes, die Meldung glaubhaft nachzuweisen. Haben Sie dafür also eine Grundlage? Haben Sie dafür Personal? Hat die Stadt keine anderen ordnungsrechtlichen Themen?

Wie konnten Sie eigentlich den Abgleich mit den hundesteuerlich gemeldeten Tieren und der Meldung nach Hundehalterverordnung vollziehen, wo doch in Ihrer Umsetzung zur Hundehalterverordnung explizit aus Datenschutzgründen eine Abgleich verboten ist und Sie das auch explizit erwähnen. Im Anmeldeformular gibt es auch kein Hinweis, dass eine Gebühr erhoben wird.


Bitte beachten: Meldungen in der Rubrik "Leserbriefe" geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sie sind ein persönlicher Text des jeweiligen Verfassers. Einsendungen sind unter [info@meetingpoint-brandenburg.de] möglich.
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