Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere abzusondern oder aufzustallen, um jeden Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Darüber hinaus müssen Betriebe eine tägliche Eigenkontrolle der Bestände durchführen, Desinfektionsmaßnahmen einhalten und Schutzkleidung beim Betreten der Ställe tragen. Veranstaltungen wie Geflügelmärkte oder Ausstellungen sind untersagt.
Die Maßnahmen gelten ab sofort und sind sofort vollziehbar, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Für Fragen steht das Veterinäramt Potsdam-Mittelmark unter 033841 91‑0 oder per E-Mail unter [dezernat3@potsdam-mittelmark.de] zur Verfügung.
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