Künftig sollen große Parkplätze ab einer Fläche von 0,5 Hektar ebenso ausgeschlossen werden wie Hotels oder Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Betten beziehungsweise 80 Gästezimmern. Die Regeln für Einzelhandel bleiben inhaltlich unverändert, wurden aber innerhalb des Plans neu geordnet. Zudem wurde die rechtliche Grundlage für die Lärmvorgaben aktualisiert.
Darüber hinaus sind neue verkehrliche Gutachten in den Plan eingeflossen. Sie befassen sich mit der Anbindung des Gebietes an die Zanderstraße und die Klingenbergstraße. Weitere Fachgutachten mussten nach Angaben der Stadtverwaltung nicht angepasst werden.
Der geänderte Entwurf liegt bis einschließlich 6. Februar öffentlich aus. In diesem Zeitraum können alle Unterlagen [
online] eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Dienstzeiten im Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht in der Klosterstraße 14, Gebäudeteil A, Zimmer 111, persönlich einzusehen.
Mit dem Entwurf nimmt das Verfahren zur Entwicklung der seit Jahren brachliegenden Fläche an der Zanderstraße erneut Anlauf.