Das bedeutet: wenn ein Nachbarschaftshelfer für seinen ehrenamtlichen Einsatz von der pflegebedürftigen Person einen Geldbetrag erhält, kann die pflegebedürftige Person dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro nutzen. Auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben.
Alle Informationen über die neuen Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf dem neuen Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“ veröffentlicht: [
www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de]. Es enthält auch Hinweise zur notwendigen Registrierung und zu Schulungen. Die ersten Schulungen werden bereits Ende Januar angeboten.