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Mehr Hintergründe zum neuen Flächennutzungsplan

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 15.04.2026 / 07:01 Uhr von ant
Die SVV beschloss in ihrer Sitzung am 25. März die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel. Zur Erinnerung: Dieser soll einen Planungshorizont bis etwa 2050 beinhalten, bisherige "weiße Flächen" der Stadt - also ohne bestehende Planung - aufnehmen und die bisherigen Entwicklungsziele im Sinne der Zukunftsfestigkeit prüfen. Im Zuge der Neuaufstellung soll das Planwerk auch komplett digitalisiert werden. Gestern hat die Stadtverwaltung mehr Hintergründe zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans öffentlich bekanntgemacht.
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Der rechtswirksame Flächennutzungsplan ist aus dem Jahr 1999. Er wurde mit einem Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren aufgestellt und musste in den vergangenen Jahren mehrfach durch Änderungen und Berichtigungen an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Zudem umfasst der Geltungsbereich des aktuellen Plans nicht die Ortsteile Wust und Gollwitz, da für diese beiden Ortsteile, die erst im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 in die Stadt Brandenburg an der Havel eingemeindet wurden, zum Zeitpunkt der Eingemeindung kein Flächennutzungsplan vorlag. Im Rahmen der Überarbeitung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird für diese beiden Ortsteile also erstmalig ein Flächennutzungsplan aufgestellt.

Weitere Ziele im Rahmen der Neuaufstellung liegen in der Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der bisherigen Darstellungen im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Entwicklungsziele der Stadt, in der Prüfung der Aufnahme neuer Darstellungen unter anderem aufgrund neuer Themen in der Stadtentwicklung sowie in der Anpassung und Aktualisierung der übergeordneten Planinhalte (Landes- und Regionalplanung). Zudem soll die vollständige Digitalisierung der Plangrundlage gemäß den Anforderungen des Landes erfolgen.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist als gemeinsamer kooperativer Prozess mit den Stadtverordneten geplant.

Der Aufstellungsbeschluss ist im [Amtsblatt Nummer 09/2026] zu finden.

Bilder

(c) Stadt Brandenburg an der Havel
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