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Tiemann: "Tübingen muss es auch in Brandenburg geben“

Politik
  • Erstellt: 17.03.2021 / 19:01 Uhr von Stadtpolitik
Die CDU hat folgende Erklärung veröffentlicht: "In Tübingen wird ein Großteil des städtischen Lebens wiedereröffnet. Voraussetzung dafür ist ein flächendeckendes System an Schnelltests, welche auch von den Geschäften an den Kunden selbst durchgeführt werden können. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung Baden-Württemberg getroffen. Hierzu erklärt die CDU-Kreisvorsitzende Dr. Dietlind Tiemann: ´Kinos, Gastronomie, Geschäfte: Am Modell Tübingen zeigt sich, wie eine verantwortliche Wiedereröffnung des städtischen Lebens bei gleichzeitiger Gewährleistung des Gesundheitsschutzes gelingen kann.´"
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Und weiter: "Mit einem gut durchdachten Schnelltest-Konzept können Infektionen rasch isoliert werden. Der Modellversuche Tübingen ist ein richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer vernünftigen Corona-Strategie. Ich wünsche mir, dass auch im Land Brandenburg ein Modellprojekt dieser Art gestartet wird. Brandenburg an der Havel wäre ein optimaler Kandidat für einen solchen Modellversuch.´

Jean Schaffer, Vorsitzender der CDU-Fraktion in Brandenburg an der Havel, ergänzt: ´Schnelltests sind die entscheidende Brückentechnologie, um uns bis zur Erreichung einer hohen Impfquote ein gesundheitspolitisch vertretbares Maß an Öffnungen erlauben zu können.´

Darüber hinaus erläutert die Kreisvorsitzende: ´Um Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen, muss das Land Brandenburg nun auch rasch eine Entscheidung zur Beschaffung einer Kontaktnachverfolgungs-App treffen. In der Stadt Brandenburg an der Havel stehen die dafür notwendigen Barcodes für die App ‘Luca’ bereits zur Verfügung. Alle warten darauf, dass die Landesregierung endlich eine Entscheidung trifft.´

Hintergrund: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Stadt Tübingen zum Modellprojekt erklärt, um Möglichkeiten einer verantwortungsvollen Öffnung des städtischen Lebens bei hoher Testdichte zu finden. Außengastronomie, Kinos, Geschäfte, Frisöre und andere Einrichtungen in Tübingen werden grundsätzlich wieder für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Voraussetzung für das Betreten der Einrichtungen ist ein tagesaktueller negativer COVID-Schnelltest."


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.
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