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Wasserschutzpolizei nimmt Rauschkapitäne ins Visier! / Start der Wassersportsaison 2024

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 27.03.2024 / 20:01 Uhr von eb
Mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen und den bevorstehenden Feiertagen rund um Ostern zieht es aktuell viele Menschen nach draußen und auf die regionalen Gewässer. Um für ein ungetrübtes und sicheres Vergnügen auf dem Wasser zu sorgen, ist die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West verstärkt im Einsatz. Ein Kontrollschwerpunkt bleibt auch in diesem Jahr das Fahren unter berauschenden Mitteln.

Der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt, sagt: "Egal ob ein Wochenendausflug mit dem gemieteten Floß oder die kurze Nachmittagstour mit dem Stand-Up-Paddle- Board: Alkohol ist auf der Wasserstraße kein guter Begleiter! Dies gilt natürlich auch und insbesondere für die Berufsschifffahrt. Die Wasserschutzpolizei wird auch in diesem Jahr besonders aufmerksam im Einsatz sein und Kontrollen durchführen, damit alle sicher auf den Gewässern in Westbrandenburg unterwegs sein können."

Auf den Gewässern gilt eine allgemeine Promillegrenze von 0,5, ab der das Führen eines Wasserfahrzeugs untersagt ist. Bereits ab 0,3 Promille kann, bei Vorliegen von Fahrunsicherheit, eine Strafanzeige erfolgen. Ein Blutalkoholwert ab 1,1 Promille kennzeichnet absolute Fahruntüchtigkeit, ähnlich den Regelungen im Straßenverkehr. Der Verlust des Sportbootführerscheins droht dabei schneller als der Entzug der Fahrerlaubnis auf der Straße, obwohl keine Punkte in Flensburg vergeben werden. Diese Regelungen betreffen nicht nur Motorbootfahrer, sondern auch Ruderer, Kanufahrer, Segelsurfer und Stand-Up-Paddler.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Wasserschutzpolizei in diesem Jahr ist der Bereich "Mieten und Vermieten" von Wasserfahrzeugen. Vermietende Unternehmen sowie mietende Bootsführer müssen eine Reihe gesetzlicher Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Boote ordnungsgemäß ausgestattet sind und die Mieter über relevante lokale Gegebenheiten, schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sowie Naturschutzregeln aufgeklärt werden. Vor Fahrtbeginn muss klar definiert sein, wer als Schiffsführer agiert, um auch bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen. Zudem sind die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten, deren Überschreitung mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann, startend bei etwa 200 Euro für eine Überschreitung von sieben Stundenkilometern.

Die Polizei gibt fünf spezielle Hinweise zum Start in die Sportbootsaison:

1. Ausrüstung
Die Überprüfung der Sicherheitsausrüstung an Bord auf Funktionsfähigkeit ist wesentlich. Auf privaten Booten wird das Mitführen eines Verbandskastens und ausreichender Anzahl an Rettungswesten empfohlen. Insbesondere für kleinere Kinder ist das ständige Tragen der Rettungswesten an Deck ratsam. Spotmotorbootfahrer sollten als Notfallausrüstung stets ein Hilfspaddel bereithalten.

2. Belüftung und Bootskörper
Die ausreichende Belüftung des Motorraums vor dem ersten Motorstart und nach jeder Betankung ist essentiell, um die Bildung von explosiven Kraftstoff-Luftgemischen zu vermeiden. Zudem ist die Überprüfung aller Luken und Ventile auf Funktionalität und korrekten Verschluss vor dem Einslippen wichtig, da im Winter häufig Blockaden und Undichtigkeiten auftreten, die zu Wassereinbruch führen können.

3. Dokumente
Das Mitführen der erforderlichen Dokumente wie Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen in Originalform an Bord ist notwendig, da Kopien nicht ausreichen.

4. Regeln
Die Beachtung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und weiterer Regelungen, die durch Schilder gekennzeichnet oder in den §§ 21, 22 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung für Westbrandenburg aufgeführt sind, ist geboten. Sportbootfahrer und SUP-Boarder sollten insbesondere berücksichtigen, dass die Berufsschifffahrt stets Vorrang hat und nicht behindert werden darf.

5. Diebstahlschutz
Außenbordmotoren, die oft Ziel von Diebstählen sind, können durch spezielle Motorenschlösser gesichert werden, die im Fachhandel erhältlich sind. Kleine Motoren sollten nach Möglichkeit nach jeder Nutzung abmontiert und sicher verstaut werden. Zusätzlich bietet die Wasserschutzpolizei eine Gravur der Motoren an, was das Wiederauffinden gestohlener Motoren erleichtert oder potenzielle Diebe abschrecken kann. Die nächsten Termine für eine solche Gravur sind am Samstag, 13. April, von 9 bis 17 Uhr an folgenden Standorten verfügbar:
o An der Pirschheide 11 (Gelände der Wasserschutzpolizei), 14771 Potsdam
o Magdeburger Straße 52 (Gelände der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel bzw. der Polizeidirektion West), 14770 Brandenburg an der Havel

Interessenten sollen sich vorher per E-Mail an [infowsp.pdwest@polizei.brandenburg.de] mit dem gewünschten Datum, der gewünschten Uhrzeit und ihrer Rückrufnummer anmelden.

Bilder

EPHK Heiko Schmidt - Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Quelle „Polizeidirektion West“
WSP 4 in Potsdam mit Wasserschutzpolizisten, Quelle „Polizeidirektion West“
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