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Dirk Stieger: „Unterstützung der heimischen Wirtschaft ist uns Herzensanliegen!“

Politik
  • Erstellt: 28.03.2024 / 19:01 Uhr von Stadtpolitik
Die Freien Wähler haben folgende Erklärung veröffentlicht: "Als Freie Wähler wissen wir um die Bedeutung einer starken wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Wir unterstützen engagierte Unternehmen und Eigeninitiative, unternehmerischen Mut und Entscheidungsfreude. Wir wissen: Nur eine gute Wirtschaftspolitik ist auch gute Sozialpolitik. Auskömmliche Löhne und gute Arbeits- und Entwicklungsbedingungen sind wichtige Standortfaktoren. Als die Fraktion Bündnis90/Die Grünen nun mit dem Beschlussantrag kam, die Gewerbesteuer von 450 v.H. auf 400 v.H. zu senken, überzeugte uns die dazu abgegebene Begründung nicht, wenngleich wir das Ziel der Entlastung von Wirtschaft und Unternehmen teilen."
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Weiter heißt es: "Gemeinsam mit der CDU-Fraktion haben wir dann mit unserem Änderungsantrag das Anliegen der Steuersenkung in einen realistischen Kontext gestellt und zur Begründung des Änderungsantrages dazu ausgeführt:

´Die Unterstützung der örtlichen Wirtschaft ist zentrales Anliegen dieses Änderungsantrages. Dazu gehört auch ein Steuerniveau, welches den Wirtschaftsstandort Brandenburg an der Havel fördert. Dies gilt gerade jetzt, da z.B. hohe Energiepreise und eine kaum noch überschaubare Flut von Vorschriften Unternehmen belasten. Dabei ist bereits heute festzustellen, dass Deutschland Investitionen in Milliardenhöhe verliert und die Deindustrialisierung tatsächlich voranschreitet.

Der Beschlussantrag Nr. 065/2024 geht davon aus, dass die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 450 v.H. im Zusammenhang stand mit der 2015 notwendigen Haushaltskonsolidierung. Da das Ziel nun erreicht sei, solle die Belastung zurückgenommen werden. Dieser vermeintliche Automatismus hat allerdings mit der Realität nichts zu tun. Denn Steuern sind grundsätzlich Geldleistungen ohne Anspruch auf Gegenleistung und nach dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushaltes werden die Einnahmen, damit auch Steuereinnahmen, zur Deckung der allgemeinen Ausgaben verwendet. Seit 2015 sind unzweifelhaft weitere Kostensteigerungen in vielen Bereichen auch für die Stadt erfolgt, sodass auch diese Mehrkosten auf der Ausgabenseite durch Einnahmen gedeckt werden müssen.

Auch das Vorhaben, den Gewerbesteuerhebesatz ab 01.01.2025 absenken zu wollen, geht an der Wirklichkeit der Haushaltsaufstellung vorbei. Denn zu berücksichtigen ist, dass die wesentlichen Ressortabstimmungen zu den Haushaltsansätzen in den einzelnen Fachbereichen zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 bereits erfolgt sind. Damit sind die erwarteten Einnahmen auch aus der Gewerbesteuer bereits für geplante Ausgaben und damit insbesondere für pflichtige Aufgaben verwendet. In der Haushaltsaufstellung auf der Einnahmenseite erheblich zu kürzen bedeutet letztlich fehlende Deckung auf der Ausgabenseite.

Der Änderungsantrag folgt dabei der Überlegung, auf der einen Seite die örtliche Wirtschaft durch die Absenkung der Gewerbesteuer zu entlasten und durch eine Harmonisierung des Hebesatzes im Vergleich zu Umlandgemeinden und anderen kreisfreien Städten des Landes den Wirtschaftsstandort zu fördern. Auf der anderen Seite muss der Prozess der Steuersenkung auch für den Stadthaushalt zur Absicherung der weiteren Aufgabenerfüllung planbar erfolgen. Die Absenkung der Gewerbesteuer muss daher in der Aufstellung des Folgehaushaltes für 2027/2028 berücksichtigt werden, um dann rechtzeitig im Umfang des Einnahmerückgangs andere Deckungsquellen anzusetzen.

Der Änderungsantrag verfolgt damit das Ziel der Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 450 v.H. auf 400 v.H. zum 01.01.2027´.

Unser gemeinsamer Änderungsantrag und damit die Absenkung der Gewerbesteuerbelastung ab 2027 hatte in der SVV aber keine Chance, da die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen ihren Hauptantrag zurückgestellt bzw. nochmal in die Ausschüsse verwiesen hat. Der Änderungsantrag teilt nun dieses Schicksal und kam vorerst nicht zum Zuge.

Da uns das Anliegen der Entlastung der Unternehmen aber wichtig ist, haben wir uns mit der CDU-Fraktion verständigt, unser Anliegen in einem eigenen Beschlussantrag direkt in die SVV einzubringen. Somit bestimmen wir selbst, wann über unseren Antrag abgestimmt wird und wir sind, anders als beim Änderungsantrag, nicht von irgendwelchen grünen Pirouetten abhängig.

So können wir mit der Steuersenkung ab 2027 die Entlastung der heimischen Unternehmen realisieren und die Planbarkeit der Haushaltsaufstellung sicherstellen. Über unseren Beschlussantrag wird dann die SVV im April entscheiden."


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.
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