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Komplizierte Gesetze verhindern Videoüberwachung

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 16.04.2024 / 15:01 Uhr von cg1
Die Oberbürgermeister der vier kreisfreien Städte im Land Brandenburg setzen auf eine erweiterte und gezielte Videoüberwachung öffentlicher Räume, das meldete am Vormittag die Brandenburger Stadtverwaltung. Tenor: Dadurch könne mehr für das Sicherheitsgefühl in den Städten getan werden. Allerdings: Während Cottbus derzeit die nötigen Voraussetzungen für den Kameraeinsatz im Bereich Stadtpromenade/Stadtmauer erarbeitet, gibt es in Brandenburg bisher keine Bestrebungen dieser Art.
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Auf Nachfrage stellt Stadtsprecher Thomas Messerschmidt klar: "Zwar wäre bei auftretenden Schwerpunkten von Straftaten eine dauerhafte oder je nach Anlass auch kurzfristige, temporär einzurichtende Videoüberwachung an den relevanten Orten wünschenswert, doch geben die aktuellen Polizei- und Datenschutzgesetze unkomplizierte Verfahren kaum her."

Die Stadt Cottbus beispielsweise hat dem Vernehmen nach fast ein Jahr Vorbereitung gebraucht, um einen ihrer „Brennpunkte“, an dem wiederholt Straftaten zu verzeichnen waren, mit einer Videoüberwachung versehen zu können.

Die Oberbürgermeister der vier kreisfreien Städte im Land Brandenburg wünschen sich mehr eigene Spielräume für eine erweiterte und gezielte Videoüberwachung öffentlicher Räume. Das würde allerdings eine Anpassung der Polizei- und Datenschutzgesetze voraussetzen.

Bilder

Die Oberbürgermeister Tobias Schick, Steffen Scheller, René Wilke und Mike Schubert (v.l.n.r.). / Foto: Stadt Cottbus/Chóśebuz
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