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Leserbrief: Im Umkreis von 100 m zu den Wahllokalen dürfen keine Wahlplakate angebracht werden

Leserbriefe
  • Erstellt: 25.04.2024 / 09:01 Uhr von Roland Stach
Hiermit nehme ich Bezug auf den Artikel von Norbert Langerwisch "Beschädigung von Wahlplakaten ist eine Straftat" vom 24.04.2024. Leider haben die Ausmaße der Plakatierung aller Parteien Dimensionen erreicht, die nicht überall erlaubt sind. So werden beispielsweise an Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die an den Wahlsonntagen, Wahllokale eingerichtet haben mit Plakaten überhäuft, was nicht statthaft ist.

Bei der Vorabnahme der Wahllokale wurde ich bei der letzten Wahl aufgefordert, die in unmittelbaren Nähe zum Wahllokal angebrachten Plakate zu entfernen. Im Umkreis von 100 m zu den Wahllokalen dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.

Ich habe den Eindruck, daß die Parteien bzw. dessen Wahlkamphelfer diese Regelung nicht kennen oder einfach ignorieren. Anbei Fotos von der Wilhelm-Busch-Schule.

Mit freundlichen Grüßen


Bitte beachten: Meldungen in der Rubrik "Leserbriefe" geben nicht die Meinung der Redaktion wieder, sie sind ein persönlicher Text des jeweiligen Verfassers. Einsendungen sind unter [info@meetingpoint-brandenburg.de] möglich.

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