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Plakatierungsverbot gilt nur am Wahltag

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 28.04.2024 / 14:30 Uhr von cg1
Dass die Plakatierung im Stadtgebiet nicht bei allen Brandenburger gut ankommt, mussten vor wenigen Tagen unter anderem die Freien Wähler erfahren. In [diesem Leserbrief von Roland Stach] gab es zum Beispiel den Hinweis, dass die Plakatierung vor Schulen nicht erlaubt sei. "Stimmt nur bedingt" stellt hierzu der Freie Wähler-Stadtverordnete Norbert Langerwisch klar und …

… führt aus: "Roland Stach hat mit Recht darauf hingewiesen, dass am Wahltag, das wäre dann der 9. Juni, im Umkreis von 100 m keine Wahlplakate hängen dürfen und diese abzunehmen sind. Bis zum 8. Juni dürfen Wahlplakate aber hängenbleiben."

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