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Staatliches Schulamt: Personal für dritte Krugpark-Klasse ist da / Stadt muss über Räume entscheiden

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 10.05.2024 / 16:01 Uhr von cg1
Ob es an der Krugpark-Schule zum nächsten Schuljahresbeginn drei 1. Klassen geben kann, ist maßgeblich davon abhängig, wie sich die Schulverwaltung im Fachbereich der Beigeordneten Alexandra Adel (Freie Wähler) verhält. Denn, so stellt Janina Kolkman, die Leiterin vom hiesigen Staatlichen Schulamt, auf Meetingpoint-Nachfrage klar: "Die Entscheidung zur Nutzung der Räume an der Schule obliegt dem zuständigen Schulträger." Bedeutet: Bekommt die Schulleitung eine Übergangs-Raumplanung trotz der zusätzlichen Klasse dargestellt, dem Vernehmen nach gibt es dieses Signal aus der Schule, dann hat es die Stadt in der Hand zu sagen: “Machen wir”.
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Erst Anfang der Woche wollten Eltern von der Schul-Beigeordneten wissen, warum es keine drei 1. Klassen in der Krugpark-Schule geben soll - sie kritisierten dabei, dass zu große Klassen (angedacht sind 2 Klassen á 30 Schüler) für die Entwicklung der ABC-Schützen nicht förderlich sind. Adel betonte bei der Diskussionsrunde im Turnerheim dabei, dass über die Zügigkeit nur das Staatliche Schulamt entscheiden könne - die wesentliche Rolle der Stadt in Bezug auf die Raumplanung kam an dieser Stelle nicht zu Wort.

Abgeräumt ist zudem die Sorge, dass eine dritte 1. Klasse zu personellen Problemen führen würde. Janina Kolkmann vom Staatlichen Schulamt formuliert hier deutlich: "Die personelle Absicherung wird im Schuljahr 2024/2025 auch mit einer Bildung von drei 1. Klassen gewährleistet sein."

Auch zum Thema der Raumnutzung und den Hintergründen hat sich Kolkmann ausführlich geäußert: "Die Raumnutzung liegt unter Beachtung des Schulentwicklungsplanes in der Verantwortung des Schulträgers. Gemäß des Schulentwicklungsplanes war vorgesehen, dass im Zeitraum bis 2024/2025 insgesamt 14 Unterrichtsräume, davon zwei Fachräume - ein Raum Nawi, ein Raum Mu/Ku - am Schulstandort zur Verfügung stehen sollten. Diese Raumerweiterung ist noch nicht vollständig umgesetzt. Dem stehen nach jetziger Planung im Schuljahr 2024/2025 zwölf Klassen gegenüber. Sofern drei 1. Klassen gebildet würden, verfügt die Krugpark-Grundschule über 13 Klassen.
Gleichzeitig stelle ich jedoch klar, dass gemäß BbgSchulG die Einrichtung zusätzlicher Klassen nur mit Zustimmung des Schulträgers erfolgen kann. Die Aufgaben der Schulträger sind entsprechend im Schulgesetz § 99 bis 107 untersetzt."

Nun muss die Stadt Farbe bekennen und sich positionieren - das sieht man offenbar auch das Staatliche Schulamt so. Janina Kolkmann erklärt gegenüber Meetingpoint: "Die Entscheidung zur Nutzung der Räume an der Schule obliegt dem zuständigen Schulträger. Hinsichtlich einer abschließenden Entscheidung wenden Sie sich daher bitte an die Bildungsbeigeordnete der Stadt Brandenburg an der Havel, Frau Adel."

Bilder

Wie entscheidet die Beigeordnete Alexandra Adel in Sachen Krugpark-Schule - am Dienstag stellte sie sich noch Eltern im Turnerheim bei einer Diskussion zum Thema.
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